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“Versteckte Süßmacher” in Lebensmitteln

Wenn Zucker eher am Ende der Zutatenliste eines Lebensmittels steht, bedeutet dies nicht immer, dass es wenig Zucker enthält. Denn Zucker kann sich unter einer Vielzahl von Bezeichnungen verbergen, wie der Verbraucherzentrale-Bundesverband in einem Marktcheck ermittelte.

Bei der Herstellung von Lebensmitteln wird Zucker nicht nur aus geschmacklichen, sondern auch aus technologischen Gründen verwendet. Denn Zucker wirkt konservierend und verleiht Lebensmitteln Konsistenz und Fülle. Bei Verbrauchern dagegen stößt die für Lebensmittelhersteller so wertvolle Zutat auf ambivalente Reaktionen: Zwar lieben nicht nur Kinder Süßigkeiten, Zucker gilt aber auch als Dickmacher. Aus diesem Grund versuchen Lebensmittelproduzenten, mit verschiedenen Tricks, den wahren Zuckergehalt von Lebensmitteln zu verschleiern oder schönzurechnen. Wie dies geschieht, haben kürzlich der Verbraucherzentrale-Bundesverband und die Verbraucherzentralen der Länder untersucht.

In ihrem Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen den Zuckergehalt einer Stichprobe von 276 verarbeiteten Lebensmitteln (Milchprodukte, Getreideprodukte, pikante Fertiggerichte, Obstzubereitungen, Süßigkeiten und Getränke) aus Discountern, Super-, Drogerie- und Biomärkten. Außerdem ermittelten die Verbraucherschützer, unter welchen Namen süßende Zutaten in der Zutatenliste aufgeführt sind. Dabei fanden sie außer der Bezeichnung “Zucker” 70 weitere Begriffe für süßende Zutaten in Lebensmitteln. “In verarbeiteten Lebensmitteln stecken eine Vielzahl verschiedener süßender Zutaten, wie Dextrose, Malzextrakte, Süßmolkenpulver, Fruchtsüße oder Dicksäfte, die für Laien oft nicht als solche zu erkennen sind”, erläutert Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und nicht nur süße Lebensmittel, wie Joghurts oder Kekse, sind reich an Zucker: Auch pikante Produkte, wie Krautsalat oder Feinkostsoßen, enthalten erhebliche Mengen Zucker, erklärt Frau Manthey. Die Verbraucherzentrale fordert eindeutige Kennzeichnungsvorschriften, damit Konsumenten erfahren, wie viel Zucker in einem Lebensmittel enthalten ist – unabhängig davon, wie die süßende Zutat letzten Endes bezeichnet wird.

Solche Kennzeichnungsvorschriften sind noch Zukunftsmusik. Verbrauchern, die sich zuckerreduziert ernähren möchten, rät die Verbraucherzentrale zu einem Blick auf die Nährwerttabelle auf Lebensmittelverpackungen. Neben Angaben zum Energiegehalt des Lebensmittels wird dort auch der Zuckergehalt aufgeführt. Bis Dezember 2016 geschieht die Angabe noch freiwillig, danach wird sie verpflichtend.

Christina Bächle, 24. September 2013